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§ 1 Geltungsbereich

 (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 § 2 Angebot und Vertragsabschluss

 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 § 3 Überlassene Unterlagen

 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 § 4 Preise und Zahlung

 (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand; zuzüglich Mehrwertsteuer der am Tag der Rechnungsstellung jeweils gültiger Höhe. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 (2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

 (3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 § 5 Zahlungsbedingungen

 (1) Katalogware und Reparaturleistungen

a)       Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum brutto fällig

b)       Barzahlung bei Abholung

 (2) Sonderbauten/kundenspezifische Anfertigungen

a)       Vorauskasse (auch Teilzahlung) nach zu bestimmender Höhe des Auftragswertes per Überweisung oder Barzahlung; Restbetrag auf Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum

b)       oder Barzahlung bei Abholung

 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 § 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 § 7 Gefahrübergang bei Versendung

 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

WBK (Waffen Besitz Karte) -pflichtige Waffen, werden prinzipiell nur mit der Firma Overnite oder Zeidler Logistik Andernach abgewickelt, bzw. Direktabholung durch den Käufer.

 § 8 Eigentumsvorbehalt

 (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

 (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 § 9 Gewährleistung / Sonderbauten

 (1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

 a) SHARPS DOCTOR trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

 b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. SHARPS DOCTOR ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

 c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

 d) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren bei Neuware nach 24 Monaten; bei geprüften Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt.

 (2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

 a) Ist der Kauf für SHARPS DOCTOR und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und SHARPS DOCTOR erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind SHARPS DOCTOR innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 b) Bei Mängeln leistet SHARPS DOCTOR nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren bei Neuware nach 12 Monaten; bei Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

 d) Liefert SHARPS DOCTOR zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann SHARPS DOCTOR vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

 e) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen SHARPS DOCTOR.

 (3) Custom-Waffen/Umbauten

 a)       Bei Produkten, die nach Kundenspezifikation hergestellt oder eindeutig auf individuelle Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden, besteht kein Widerrufsrecht.

b)       Die Austauschbarkeit diverser Einzelteile aus der Grundserie wird nicht gewährleistet. Diese erfordern im Reparaturfall eine kostenpflichtige Rücksendung an SHARPS DOCTOR.

c)       Bei Bestellung und Lieferung von grundkonfektionierten Ersatzteilen zum Selbsteinbau, besteht keine Garantie auf Passgenauigkeit, da es sich um handgefertigte Teile handelt und diese an die jeweilige Waffe angepasst werden müssen.

d)       Wenn der Selbsteinbau waffenrechtliche relevante Änderungen an der Waffe beinhaltet erlischt jegliche Verantwortung, Personen- und Sachmangelhaftung von SHARPS DOCTOR.

 (4) nicht überarbeitete Sammlerwaffen/Originale

 Bei Sammlerwaffen und unrestaurierten Originalen gewährt SHARPS DOCTOR ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

 (5) überarbeitete Sammlerwaffen/Originale

 Bei überarbeiteten Sammlerwaffen und restaurierten Originalen gewährt SHARPS DOCTOR ein Rückgaberecht von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

 § 10 Sonstiges

 (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist mein Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.